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SKN Hundehalterkurse
Sie
haben einen Hund oder möchten gerne Ihre Familie um einen Hund
bereichern?
Ab dem 01.01.2017 besteht keine Ausbildungspflicht
mehr für HundehalterInnen.
Auf Anfrage führen jedoch auch weiterhin
gerne Kurse durch.
Dabei lernen Sie die Bedürfnisse und das
Verhalten ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in
verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle
halten können und wie Sie ihn, zu einem
angenehmen Partner erziehen können.
Die Ausbildung SKN Theorie beinhaltet 6 Ausbildungsstunden,
aufgeteilt in 2 x 3 Stunden.
Die Ausbildung SKN Praxis besteht aus 5 Einzelstunden
praktische Arbeit mit dem Hund.
Die Hundeschule führt diese Kurse
durch..
Durch die langjährige Erfahrung bei der Ausbildung von Begleithunden,
Sporthunden, Rettungshunden und Windhunden, sind wir in
der Lage für jeden Hund eine rassegerechte Ausbildung sicher zu stellen.
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Wir unterstützen Sie auch
gerne vor dem Kauf eines Hundes
Falls Sie noch
nie einen Hund gehabt haben, sind Sie vor dem Erwerb eines
Hundes, ihre Sachkunde in Hundehaltung und Umgang mit Hunden
nachzuweisen. Beschäftigen Sie sich also zuerst ausgiebig
mit dem Wesen von Hunden, ihren Eigenheiten, ihren
Bedürfnissen.
Fragen Sie sich, ob sie
bereit und fähig sind, ihrem Hund eine konsequente
Erziehung zu geben. Das müssen Sie, denn sonst
fehlen klare Regeln und der Hund kann in unserer
dicht besiedelten Umwelt zum Problem werden.
Und sind sie bereit, sich
in den nächsten 10 bis 15 Jahren um ihren Hund zu
kümmern? Dazu gehören ausgiebige tägliche
Spaziergänge und ausgiebiges Spiel mit dem Hund.
Dazu gehört aber auch das Beobachten ihres Hundes,
die Korrektur von problematischen Verhaltensweisen
und die Pflege, wenn der Hund krank wird.
Denken Sie auch an die
Kosten, die ein Hund verursacht: Der
Anschaffungspreis ist dabei noch das Wenigste: Hunde
brauchen täglich ihr Futter, sie brauchen Zubehör,
sie brauchen von Zeit zu Zeit die Tierärztin oder
den Tierarzt - zum Beispiel für Wurmkuren und
Impfungen.
Auf keinen Fall soll
ein Hund ein Geschenk sein, das aus einer Laune
heraus gemacht wird - zum Beispiel einem Kind.
Kinder werden schnell grösser, doch der Hund will
weiter betreut werden. Leben Sie auch in so stabilen
Verhältnissen, dass Sie einen Hund voraussichtlich
noch in 10 Jahren versorgen können? Was ist, wenn
Sie umziehen? Was ist wenn sie eine andere Stellung
annehmen, die ihnen weniger Zeit lässt?
Kaufen Sie einen Hund bei
einem Hundezüchter, zu dem sie Vertrauen haben oder
in einem Tierheim. Besuchen Sie den Hund, den sie
kaufen möchten, vorgängig mehrmals und machen Sie
sich mit ihm vertraut. Schliesslich möchten Sie das
Tier, mit dem sie nachher viele Jahre verbringen,
genau kennen. Die Tierschutzverordnung schreibt vor:
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen vor dem
Erwerb eines Hundes einen Sachkundenachweis über
ihre Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden
und den Umgang mit ihnen erbringen. Davon
ausgenommen sind Personen, die nachweislich schon
bisher einen Hund gehalten haben. Innerhalb eines
Jahres nach Erwerb eines Hundes ist der
Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in
Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann
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Training mit dem Hund
Hunde leben
besonders eng mit dem Menschen zusammen. Die
Tierschutzgesetzgebung schreibt vor, dass Hundehaltende eine
Ausbildung besuchen müssen. Darin lernen sie die Grundzüge
der Hundehaltung kennen. Dies gilt für alle Hundehaltenden
und für alle Hundetypen.
Mit jedem neuen Hund, auch
wenn man bereits einen hat, muss man ein Training
absolvieren - im ersten Jahr nach Erhalt des Hundes.
Im Training lernt man, einen Hund zu führen und zu
erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu
entschärfen und was man tun kann, wenn der Hund
problematische Verhaltensweisen zeigt.
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Überprüfung
der Ausbildung von HundehalterInnen im Kanton Aargau
An erster Stelle steht die Eigenverantwortung der
HundehalterInnen. Der Sachkundenachweis für HundehalterInnen wird vom
Veterinärdienst Aargau im Rahmen der Vollzugstätigkeit überprüft. Der
Sachkundenachweis wird insbesondere bei Hundehaltenden und deren Hunden
überprüft, wenn dem Veterinärdienst Meldungen über einen Vorfall mit
Bissverletzung, übermässig aggressives Verhalten oder
Tierschutzverstösse vorliegen.
Den Gemeinden im Kanton Aargau ist es freigestellt, den
Sachkundenachweis für Hundehalter in ihrer Gemeinde bei der Erhebung der
Hundeabgabe zu kontrollieren. |
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Kanton
Zürich
Wer prüft den Nachweis der Hundeausbildungen ab 2011? Und was sind
Folgen bei Mängeln?
Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, die Bestätigung über
jeden besuchten Kurs innert eines Monats bei der Wohngemeinde
einzureichen. Die Gemeinden sind nach dem Hundegesetz verpflichtet, das
termingerechte Vorliegen der Bestätigung zu prüfen und werden damit 2011
beginnen. Sie sind zudem berechtigt, für kleine Hunde das Vorliegen des
Sachkundenachweises gemäss der Tierschutzverordnung zu prüfen.
Das Veterinäramt und die Polizei werden zudem bei
Beissvorfällen und Meldungen über auffälliges Aggressionsverhalten die
verschiedenen Nachweise zur Ausbildung verlangen.
Liegen die notwendigen Ausbildungsnachweise nicht vor, wird die
Halterin oder der Halter von der Gemeindebehörde gemahnt, unter
Fristansetzung verwarnt und hat die Gebühren für den Verwaltungsaufwand
sowie Bussen zu tragen. Werden die notwendigen Ausbildungen trotzdem
verweigert, so ist das Veterinäramt wegen erhöhter Gefährdung
verpflichtet, sichernde Massnahmen wie z.B. Leinen- und Maulkorbpflicht,
Einzellektionen zur Korrektur des Verhaltens oder Auflagen anzuordnen,
welche Personen den Hund führen dürfen.
Download Broschüre
Hundehaltung im Kanton Zürich |
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Basel Stadt Gesetzliche Vorgaben:
Der Theoriekurs dauert mindestens vier Stunden. Der
praktische Trainingskurs umfasst mindestens vier Einheiten zu höchstens
einer Stunde Dauer. Der Kursanbieter muss vom Bundesamt für
Veterinärwesen (BVET) anerkannt sein.
Wie müssen Sie vorgehen, falls Sie der Kurspflicht
unterliegen:
1. Schritt: Sie orientieren sich im Internet unter
http://bvet.bytix.com/plus/trainer/
darüber, welche Kursanbieter in Ihrer
Nähe vom BVET autorisiert sind, Sachkundenachweis-Kurse für
Hundehaltende anzubieten. Dort wählen Sie einen Kursanbieter aus.
2. Schritt: Sie melden sich bei ihm für den Theoriekurs
und/oder den praktischen Trainingskurs an.
3. Schritt: Sie senden nach Kursabschluss eine Kopie der
Kursbestätigung an das Kantonale
Veterinäramt Basel-Stadt (Adresse siehe unten).
Das Veterinäramt prüft und erfasst eingehende
Kursbestätigungen. Werden die erforderlichen Kurse nicht fristgerecht
absolviert, erfolgt eine Verzeigung. Fehlende Kurse müssen nachgeholt
werden. Betroffene Hunde können durch das Veterinäramt eingezogen
werden.
Veterinäramt Basel-Stadt, Hundekontrolle, Frau Nicole
Schnyder, Schlachthofstr. 55, Postfach 448, 4012 Basel,
Telefon 061 385 32 24, Fax 061 322 60 21, E-mail:
kanzlei.vetamt@bs.ch,
Internet:
www.veterinaeramt-bs.ch.
Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag, 08.00 – 11.30 Uhr und 13.30
– 16.00 Uhr.
Download Information zur Ausbildungspflicht von
Hundehaltenden/Sachkundenachweis |
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