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SKN Kursdaten
SKN Flyer

SKN Hundehalterkurse

Sie haben einen Hund oder möchten gerne Ihre Familie um einen Hund bereichern?

 
Dabei lernen Sie die Bedürfnisse und das Verhalten ihres Hundes kennen und wie Sie ihn in verschiedenen Alltagssituationen unter Kontrolle halten können und wie Sie ihn, zu einem angenehmen Partner erziehen können.

Die Ausbildung SKN Theorie beinhaltet 6 Ausbildungsstunden, aufgeteilt in 2 x 3 Stunden.

Die Ausbildung SKN Praxis besteht aus 5 Einzelstunden praktische Arbeit mit dem Hund.

Die Hundeschule führt diese Kurse durch.. Durch die langjährige Erfahrung bei der Ausbildung von Begleithunden, Sporthunden, Rettungshunden und Windhunden, sind wir in der Lage für jeden  Hund eine rassegerechte Ausbildung sicher zu stellen.

   
   

Wir unterstützen Sie auch gerne vor dem Kauf eines Hundes

Falls Sie noch nie einen Hund gehabt haben, sind Sie vor dem Erwerb eines Hundes, ihre Sachkunde in Hundehaltung und Umgang mit Hunden nachzuweisen. Beschäftigen Sie sich also zuerst ausgiebig mit dem Wesen von Hunden, ihren Eigenheiten, ihren Bedürfnissen.

 

Training mit dem Hund

Hunde leben besonders eng mit dem Menschen zusammen. Die Tierschutzgesetzgebung schreibt vor, dass Hundehaltende eine Ausbildung besuchen müssen. Darin lernen sie die Grundzüge der Hundehaltung kennen. Dies gilt für alle Hundehaltenden und für alle Hundetypen.

 
Überprüfung der Ausbildung von HundehalterInnen im Kanton Aargau

An erster Stelle steht die Eigenverantwortung der HundehalterInnen. Der Sachkundenachweis für HundehalterInnen wird vom Veterinärdienst Aargau im Rahmen der Vollzugstätigkeit überprüft. Der Sachkundenachweis wird insbesondere bei Hundehaltenden und deren Hunden überprüft, wenn dem Veterinärdienst Meldungen über einen Vorfall mit Bissverletzung, übermässig aggressives Verhalten oder Tierschutzverstösse vorliegen.

Den Gemeinden im Kanton Aargau ist es freigestellt, den Sachkundenachweis für Hundehalter in ihrer Gemeinde bei der Erhebung der Hundeabgabe zu kontrollieren.
 
Kanton Zürich
Wer prüft den Nachweis der Hundeausbildungen ab 2011? Und was sind Folgen bei Mängeln?

Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, die Bestätigung über jeden besuchten Kurs innert eines Monats bei der Wohngemeinde einzureichen. Die Gemeinden sind nach dem Hundegesetz verpflichtet, das termingerechte Vorliegen der Bestätigung zu prüfen und werden damit 2011 beginnen. Sie sind zudem berechtigt, für kleine Hunde das Vorliegen des Sachkundenachweises gemäss der Tierschutzverordnung zu prüfen.

Das Veterinäramt und die Polizei werden zudem bei Beissvorfällen und Meldungen über auffälliges Aggressionsverhalten die verschiedenen Nachweise zur Ausbildung verlangen.

Liegen die notwendigen Ausbildungsnachweise nicht vor, wird die Halterin oder der Halter von der Gemeindebehörde gemahnt, unter Fristansetzung verwarnt und hat die Gebühren für den Verwaltungsaufwand sowie Bussen zu tragen. Werden die notwendigen Ausbildungen trotzdem verweigert, so ist das Veterinäramt wegen erhöhter Gefährdung verpflichtet, sichernde Massnahmen wie z.B. Leinen- und Maulkorbpflicht, Einzellektionen zur Korrektur des Verhaltens oder Auflagen anzuordnen, welche Personen den Hund führen dürfen.

Download Broschüre Hundehaltung im Kanton Zürich

 

Basel Stadt Gesetzliche Vorgaben:

Der Theoriekurs dauert mindestens vier Stunden. Der praktische Trainingskurs umfasst mindestens vier Einheiten zu höchstens einer Stunde Dauer. Der Kursanbieter muss vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) anerkannt sein.

Wie müssen Sie vorgehen, falls Sie der Kurspflicht unterliegen:
1. Schritt: Sie orientieren sich im Internet unter
http://bvet.bytix.com/plus/trainer/ darüber, welche Kursanbieter in Ihrer Nähe vom BVET autorisiert sind, Sachkundenachweis-Kurse für Hundehaltende anzubieten. Dort wählen Sie einen Kursanbieter aus.

2. Schritt: Sie melden sich bei ihm für den Theoriekurs und/oder den praktischen Trainingskurs an.

3. Schritt: Sie senden nach Kursabschluss eine Kopie der Kursbestätigung an das Kantonale

Veterinäramt Basel-Stadt (Adresse siehe unten).

Das Veterinäramt prüft und erfasst eingehende Kursbestätigungen. Werden die erforderlichen Kurse nicht fristgerecht absolviert, erfolgt eine Verzeigung. Fehlende Kurse müssen nachgeholt werden. Betroffene Hunde können durch das Veterinäramt eingezogen werden.

Veterinäramt Basel-Stadt, Hundekontrolle, Frau Nicole Schnyder, Schlachthofstr. 55, Postfach 448, 4012 Basel,
Telefon 061 385 32 24, Fax 061 322 60 21, E-mail:
kanzlei.vetamt@bs.ch, Internet: www.veterinaeramt-bs.ch.
Schalteröffnungszeiten: Montag bis Freitag, 08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr.

Download Information zur Ausbildungspflicht von Hundehaltenden/Sachkundenachweis

 

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