Obligatorische Ausbildungskurse für
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
Das neue Hundegesetz
im Kanton Aargau und dessen Verordnung regeln das Halten von Hunden mit
erhöhtem Gefährdungspotenzial. Als solche gelten:
- American Staffordshire Terrier
- Bull Terrier und American Bull Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Pit Bull Terrier und American Pit Bull Terrier
- Rottweiler
Betroffen sind auch alle Kreuzungstiere dieser Rassen und alle Hunde,
deren Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einem Rassetyp mit
erhöhtem Gefährdungspotenzial abstammen.
Vor dem Absolvieren des
obligatorischen
Ausbildungskurses, gemäss
Hundeverordnung,
und der Prüfung
muss eine
Halteberechtigung beantragt werden. Dies kann über folgenden Link
durchgeführt werden:
Veterinäramt, Departement Gesundheit und
Soziales des Kantons Aargau:
Halteberechtigung für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
beantragen.
Die Haltebewilligung muss seit dem 1.Mai 2012 VOR der Anschaffung eines
Listenhundes beim
Veterinäramt beantragt werden.
Im Pfötchenhotel GmbH können Sie die geforderten Ausbildungen in
Theorie und Praxis absolvieren.
Irmgard Peruzzi und
Hans Bracher sind berechtigt, diese Ausbildungen durchzuführen und
Sie als Prüfer bei der Prüfung zu begleiten.
Nehmen Sie mit uns Kontakt
auf, um einen Termin für die Ausbildung abzusprechen.
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